Im Falle eines Todesfalls ist es von entscheidender Bedeutung, alle Anmeldungen und Verträge, die auf den Namen der verstorbenen Person lauten, zu kündigen oder anzupassen. Dies beinhaltet die Aufhebung von Daueraufträgen bei Banken, die Beendigung oder Fortführung von Mietverträgen, die Anpassung von Bauspar- und Versicherungsverträgen, die Abmeldung oder Übernahme von Rundfunk- und Fernsehbewilligungen, die Abmeldung oder Ummeldung von Gas- und Stromanschlüssen, die Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses, die Kündigung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie die Rückgabe oder Anpassung von bestehenden Gewerbeberechtigungen. Ebenso sollten Mitgliedschaften in Vereinen, Organisationen und Gewerkschaften berücksichtigt werden.
Im Allgemeinen müssen Dokumente und Ausweise nicht zurückgegeben werden. Das Kraftfahrgesetz schreibt keine Rückgabe des Führerscheins vor. Sollte jedoch ein Kraftfahrzeug auf den Namen der verstorbenen Person zugelassen sein, ist es notwendig, die zuständige Behörde über den Todesfall zu informieren.
Es ist auch von großer Bedeutung, den digitalen Nachlass angemessen zu verwalten und nicht zu vernachlässigen.